Kfz-Versicherung - Sondereinstufung für Fahranfänger
Für alle Fahranfänger besteht die Möglichkeit ohne weitere Einschränkungen eine Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse (SF) 2 = 55% zu erhalten.
Das Fahrzeug kann somit direkt auf den Namen des Fahranfängers angemeldet und versichert werden.
Voraussetzung:
• Das Fahrzeug der Eltern (PKW, Krad oder Camping-Kfz) ist bei uns versichert und mindestens in die SF 2 eingestuft.
Die Sondereinstufung gilt natürlich auch für Fahrer unter 23 Jahre!
Selbstverständlich berücksichtigen wir bereits jetzt die Sondereinstufung, wenn der Vertrag der Eltern erst zum 01.01.2016 zu uns kommt.
Unter „Kind“ verstehen wir nicht nur die leiblichen Kinder, sondern auch die Stief- und Adoptivkinder des Versicherungsnehmers oder seines Ehe-/ Lebenspartners.
Wir stehen Ihnen gerne bei jeder Ihrer Fragen zur Seite und beraten Sie gern. Rufen Sie uns an.